Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren von den neuen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Damit gehören nicht nur die Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, zu den Gewinnern. Etwa 460.000 Kinder von Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können die neuen Leistungen in Anspruch nehmen.
Die betroffenen Kinder erhalten die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu.
Informationsblatt zur Antragstellung im Landkreis PM