Auszug aus der Geschäftsordnung des Vereins

10. Alle aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 60 Jahren bei den Frauen und bis 65 Jahren bei den Männern sind verpflichtet, sich innerhalb eines Kalenderjahres mitmindestens 5 Stunden an den Arbeitseinsätzen zu beteiligten. Für jede weniger erbrachte Arbeitsstunde ist eine Entschädigung von € 20,- zu entrichten. Bei Neueintritt ab dem 01.07. des laufenden Jahres, beträgt die Zahl der zu erbringenden Arbeitsstunden für das Eintrittsjahr drei Stunden.

11. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand beschließen, auf Leistung der Entschädigung für nicht erbrachte Arbeitsstunden zu verzichten.12. Über die Festlegung von Strafen bei Verstößen,insbesondere der Schiedsrichter,Wettkampfsportler, Trainer und Funktionäre entscheidet der Vorstand.